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Klasse B
Beinhaltet AM, L
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg
und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz
Berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland über 15 kW, aber erst mit 21 Jahren.
Anhängerregelung
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg
oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Klasse B96
Vorbesitz Klasse B
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
ab 18 Jahre
nur Ausbildung, keine Prüfung
Kfz der Klasse B mit Anhänger
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg
zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg