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Klasse B

  • Beinhaltet AM, L
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
  • ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg
  • und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz
  • Berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland über 15 kW, aber erst mit 21 Jahren.

Anhängerregelung

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg
  • oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse B96

  • Vorbesitz Klasse B
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
  • ab 18 Jahre
  • nur Ausbildung, keine Prüfung

Kfz der Klasse B mit Anhänger

  • zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg
  • zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg